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Bayerischer Verfassungsgerichtshof muss über Zulässigkeit des Transrapid - Volksbegehrens entscheiden  

Das geplante Transrapid – Volksbegehren ist nach Einschätzung des bayerischen Innenministeriums unzulässig. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begründete die Unzulässigkeit damit, dass das geplante Begehren in das Budgetrecht des Parlaments eingreife. Nun muss der bayerische Verfassungsgerichtshof die endgültige Entscheidung treffen.  

 

 

 

 

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