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Stadtrat entscheidet erst am 30. April über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für einen Elbtunnel
Die Stadtverwaltung sieht beim Bürgerbegehren für einen Tunnel am Waldschlößchen noch rechtlichen Klärungsbedarf. Deshalb wird der Stadtrat nicht wie geplant am 10., sondern erst am 30. April darüber abstimmen, ob dem Bürgerbegehren ein Bürgerentscheid über die unterirdische Elbquerung folgt. Insbesondere die Angaben über die Kosten des Tunnels werden als problematisch betrachtet.
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