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Volksbegehren "Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen" ist unzulässig.
Weimar, 5. Dezember 2007: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat dem Antrag der Landesregierung stattgegeben, das Volksbegehren "Für eine bessere Familienpolitik in Thüringen" wegen Verstoßes gegen die Thüringer Verfassung für unzulässig zu erklären. Das Gericht führte zur Begründung aus, der Gesetzentwurf verstoße gegen Art 82, Abs 2 ThürVerf, weil er Regelungen zu Abgaben enthalte.
Durch diese Entscheidung hat das Begehren vorzeitig sein Ende gefunden. Es hatte zum Ziel, die Kürzungen im Bereich der Kindertagesstättenförderung wieder rückgängig zu machen und Eltern einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem ersten Geburtstag zu geben. Die Initianten kündigten an, einen neuen Anlauf starten zu wollen.
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